Statuten des VOLVO Team Schweiz

1 Name, Sitz
1.1 Unter dem Namen „VOLVO Team Schweiz“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Rechtssitz ist am jeweiligen Wohnsitz des Präsidenten
1.2 Die Vereinsadresse lautet auf : VOLVO Team Schweiz, 8856 Tuggen
1.3 Dieser Verein basiert auf dem VOLVO Team Schweiz (ehemals VOLVO Team Obersee vom Dezember 1978).
1.4 Gründungsdatum : 27. März 2004

 

2. Zweck
2.1 Der Verein bezweckt die Gemeinschaft von VOLVO – Freunden zum Austausch von Interesse, Erfahrungen und geselligem Beisammensein.
2.2 Der Verein VOLVO Team Schweiz organisiert die Swiss VOLVO Days im Zweijahresrhythmus. Dazu stellt das VOLVO Team Schweiz ein separates OK.

Das OK der Swiss VOLVO Days konstituiert sich selbständig und informiert den Vorstand über seine Zusammensetzung und Aktivitäten:

2.2.1 Die Swiss VOLVO Days haben ihr eigenes, selbsttragendes Budget.
2.2.2 Die Kasse der Swiss VOLVO Days wird durch den Kassier und ein weiteres Vorstandsmitglied vom VOLVO Team Schweiz, jeweils vor der GV, geprüft.

 

3. Mitgliedschaft
3.1.1 Aktivmitglied kann jede mündige Person, welche einen VOLVO besitzt oder sich dafür interessiert, werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrags.

3.1.1.1 Es gibt zwei Arten von Aktivmitgliedern: Einzelmitglieder und Paarmitglieder. Als Paarmitglieder gelten Lebenspartner mit gemeinsamem Wohnsitz.
3.1.2 Gönner kann jede Person werden, die das VOLVO Team Schweiz unterstützen möchte.
3.1.3 Sponsoren können Firmen werden, die das VOLVO Team Schweiz unterstützen möchten.
3.2 Es besteht auch die Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft (Aktivmitglied und Gönner)
3.3 Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen
3.4 Der Beitritt zum VOLVO Team Schweiz bedeutet für das betreffende Mitglied die Anerkennung der jeweiligen Statuten und Beschlüsse.
3.5 Ehrenmitglieder werden durch die Generalversammlung gewählt. Diese werden vom Vorstand vorgeschlagen.
3.6 Jeder Austritt aus dem VOLVO Team Schweiz, oder Demissionen aus einem Amt, müssen spätestens einen Monat vor der Generalversammlung schriftlich dem Vorstand gemeldet werden.

3.7 Jedes Mitglied hält die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und die Regelungen im Datenverarbeitungskonzept des Vereins ein. Das VOLVO Team Schweiz haftet nicht für Verstösse einzelner Mitglieder gegen gesetzliche Datenschutzbestimmungen.

 

4. Ausschliessungen
4.1 Die Generalversammlung kann, auf Vorschlag vom Vorstand, in speziellen Fällen Mitglieder ausschliessen.
4.2 Es können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn sie dem Verein VOLVO Team Schweiz Schaden zufügen.
4.3 Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Jahresbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt wurde. Für die jeweiligen Mitglieder wird bei der nächsten Generalversammlung der Ausschluss beantragt.

 

5. Finanzielles
5.1.1 Der Jahresbeitrag für Aktivmitglieder wird durch die Generalversammlung festgesetzt. Dieser ist jeweils nach der Generalversammlung auf das Konto einzubezahlen.
5.1.2 Der Gönnerbeitrag ist frei wählbar
5.1.3 Der Sponsorenbeitrag ist ab CHF 100.00 frei wählbar.
5.2 Die Vereinsmitglieder haften nicht für Vereinsschulden.

 

6. Generalversammlung
6.1 Das Vereinsjahr dauert von GV zu GV. Die Generalversammlung läuft nach Traktandenliste ab.
6.2 Anträge sind spätestens einen Monat vor der GV beim Vorstand schriftlich einzureichen.
6.3 Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt schriftlich unter Nennung der Geschäfte und der Anträge. Die Einladungen müssen spätestens 14 Tage vor der GV versendet werden.
6.4 An der GV hat jedes anwesende Aktivmitglied eine Stimme.
6.5 Gönner und Sponsoren sind nicht stimmberechtigt.
6.6 Beschlüsse werden durch die Mehrheit der Anwesenden gefasst.
6.7 Der Generalversammlung obliegen folgende Aufgaben:

6.7.1 Festlegung des Jahresprogramms
6.7.2 Wahl des Vorstandes
6.7.3 Wahl der Revisoren
6.7.4 Festlegung des Jahresbeitrages
6.7.5 Änderung der Statuten
6.7.6 Auflösung des Vereins

6.8 Eine ausserordentliche Generalversammlung (aoGV) muss einberufen werden, wenn dies 1/5 der Mitglieder schriftlich verlangen. Einzureichen beim Präsidenten.
6.9 Die aoGV muss innerhalb von 6 Wochen entsprochen werden. Die Anträge sind drei Wochen vor der aoGV dem Präsidenten schriftlich einzureichen.

 

7. Änderungen der Statuten
7.1 Anträge für Statutenänderungen sind an den Vorstand zu richten. Sie müssen schriftlich vier Wochen vor der Generalversammlung eingereicht werden.
7.2 Jedes Mitglied ist berechtigt, Statutenänderungen zu beantragen.
7.3 Die Änderung der Statuten sind an der Generalversammlung mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zu beschliessen.

 

8. Vorstand
8.1 Der von der Generalversammlung auf zwei Jahre gewählte Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, ein Vorstandsmitglied kann mehrere Ämter bekleiden (ausgenommen der Präsident).
Bei gerader Anzahl Vorstandsmitglieder fällt dem Präsidenten der Stichentscheid zu:

8.1.1 Präsident
8.1.2 Vizepräsident
8.1.3 Aktuar
8.1.4 Kassier

8.2 Die Mitglieder des Vorstandes sind wieder wählbar.
8.3 Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

8.3.1 Geeignete Massnahmen zur Umsetzung des Vereinszwecks
8.3.2 Festsetzung und Vorbereitung der Generalversammlung
8.3.3 Ernennung von Ehrenmitgliedern
8.3.4 Verwalten des Vereinsvermögens

8.4 Der Verein wird rechtskräftig vertreten und verpflichtet durch die Kollektivunterschrift zweier Vorstandsmitgliedern.

 

9. Auflösung des Vereins
9.1 Die Auflösung des VOLVO Team Schweiz kann nur an der Generalversammlung beschlossen werden. Hierzu ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten Mitglieder nötig.
9.2 Der Vorstand besorgt die Liquidation.
9.3 Das nach der Liquidation allenfalls verbleibende Vereinsvermögen kommt einer gemeinnützigen Institution zugute.

 

10. Besonderes
10.1 Der Heckscheibenkleber (Logo mit Diagonalstreifen) steht ausschliesslich den Teammitgliedern zur Verfügung.
10.2 Die Merchandisingartikel können über unsere Home Page oder schriftlich bei jedem Vorstandsmitglied bestellt werden.
Diese Statuten wurden bei der Gründung des VOLVO Team Schweiz genehmigt. Sie treten ab sofort in Kraft.
Die Anpassung bzw. Erneuerungen wurden an den Generalversammlungen vom

07.03.2020

02.03.2019

19.03.2005
17.03.2007
19.03.2011
28.03.2015
genehmigt.

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Statuten vom VOLVO Team Schweiz
Statuten vom VOLVO Team Schweiz 2004-11,
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